Abstimmungen, Mehrheiten und Ergebnisse
Liebe Schützenbrüder,
Die Schützenbruderschaft lebt von einem aktiven Mitwirken. Eine Form der Mitwirkung ist die Abstimmung in einer Versammlung.
Abstimmungen dienen dem Vorstand einen Weg aufzuzeigen. In besonderem Maße, wenn es um unsere Satzung geht.
Um eine möglichst faire und transparente Entscheidungsfindung zu gewährleisten, ist es mir wichtig, dass Mitglieder den Einfluss Ihrer Entscheidungen kennen.
Die Gesetzgebung regelt diese Mehrheitsfindung. Es können jedoch auch gesonderte Definitionen innerhalb unserer Satzung geregelt werden.
Änderungen an der Satzung werden grundsätzlich durch einen Notar beim Amtsgericht beantragt und im Vereinsregister eingetragen.
Während der letzten Genrealversammlung gab es unterschiedliche Auffassungen wie und wann eine Satzungsänderung erfolgt. Heute wissen wir wie der Notar den Antrag gestellt hat und das Amtsgericht die Änderung entschieden hat.
Unabhängig von dieser Erkenntnis, bitte ich jedes Mitglied unserer Bruderschaft aktiv Interesse an der Entscheidung zu zeigen. Aktiv ist eine Stimme dafür. Aktiv ist Stimme dagegen.
Zur Verdeutlichung habe ein kleines Schaubild erstellt
Ich freue mich auf eine aktive, offene und ehrliche Diskussion während unserer nächsten Generalversammlung.
Mit Schützengruß
Uwe
(Hauptmann)